Die Kennzeichnung ist bei uns schon eingebaut
Unsere Stimmen sind KI-Stimmen, das sagen wir offen. Produziert wird die Ansage danach wie eh und je im eigenen Tonstudio. Was Sie als MP3 oder WAV bekommen, trägt zusätzlich eine Markierung in der Datei – nicht hörbar, aber auslesbar. Damit ist belegt, wie die Aufnahme entstanden ist.
Worum es bei der Regelung geht
Die europäische KI-Verordnung verlangt seit dem 2. August 2026, dass maschinell erzeugte Audiodateien als solche erkennbar sind. Nicht für das Ohr, sondern für Programme, die eine Datei auslesen. Verpflichtet ist derjenige, der das System betreibt – also wir. An Sie als Auftraggeber richtet sich die Vorgabe nicht.
Nützlich ist die Markierung für Sie trotzdem. Fragt später Ihre Compliance-Abteilung, ein Auftraggeber mit eigenen Vorgaben oder eine prüfende Stelle nach der Herkunft der Ansage, können Sie es belegen, statt es behaupten zu müssen.
Ihre Anrufer merken davon nichts
Ein verbreitetes Missverständnis: Viele erwarten, dass am Anfang der Ansage nun ein Satz wie „Diese Ansage wurde künstlich erzeugt" stehen muss. Das ist bei einer normalen Firmenansage nicht der Fall.
Die Verordnung trennt sauber zwischen zwei Dingen. Die maschinenlesbare Markierung liegt in der Datei und bleibt unhörbar – darum kümmern wir uns. Eine hörbare Offenlegung wird erst dann zum Thema, wenn eine reale, namentlich erkennbare Person so nachgebildet wird, dass Zuhörer glauben könnten, sie habe genau das gesagt. Ihre Begrüßung, Ihre Warteschleife, Ihre Ansage außerhalb der Geschäftszeiten sind dieser Fall nicht.
Am Telefon klingt also alles wie immer. Kein Vorspann, kein Zusatz, kein Hinweis.
Ist eine KI-Stimme ein Deepfake?
Nein. Umgangssprachlich wird der Begriff weiter gefasst, als er gemeint ist. Er zielt auf Fälle, in denen jemand einer identifizierbaren Person Worte in den Mund legt und das Publikum die Äußerung für echt halten kann. Genau daran fehlt es hier: Unsere Stimmen tragen keinen Personennamen, sie werden niemandem zugeschrieben, und niemand kann aus ihnen ableiten, ein bestimmter Mensch habe hier gesprochen. Professionell klingen und sich als jemand ausgeben sind zwei verschiedene Dinge.
Was genau in der Datei steht
Bei MP3 liegen die Angaben in erweiterten ID3-Feldern, bei WAV im INFO-Bereich. Vermerkt sind unter anderem, dass die Aufnahme KI-generiert ist, die Quellenart nach dem IPTC-Schema (trainedAlgorithmicMedia), das erzeugende System und ein Klartexthinweis im Kommentarfeld.
Dazu kommt beim Download ein C2PA-Manifest. Diese Content Credentials sind der Standard, auf den sich die Medienbranche für Herkunftsangaben verständigt hat. Sie sind signiert, sodass eine nachträgliche Manipulation der Datei auffällt. Signiert wird mit einem eigenen Zertifikat unseres Hauses; ein Prüfprogramm zeigt entsprechend uns als Ursprung an und nicht die Bestätigung einer externen Stelle.
Wenn die Datei ins Anlagenformat wandert
Wir liefern auf Wunsch auch GSM, G.711 oder G.722, passend zu Ihrer Telefonanlage. Diese Formate sind auf Sprachübertragung ausgelegt und führen keinen Bereich mit, in dem sich solche Angaben unterbringen ließen. Nach einer Umwandlung – ob bei uns beauftragt oder von Ihrer Anlage selbst vorgenommen – ist die Markierung deshalb nicht mehr enthalten.
Das ist kein Mangel, sondern liegt in der Bauart dieser Formate. Der Gesetzgeber hat das berücksichtigt: Gefordert wird die Markierung nur dort, wo sie sich technisch umsetzen lässt.
Was wir Ihnen raten: Heben Sie die MP3 oder WAV auf, die Sie von uns bekommen haben. Solange diese Datei existiert, ist die Herkunft nachweisbar – unabhängig davon, welche Fassung in der Anlage läuft.
Selbst nachsehen
Damit Sie nicht an der falschen Stelle suchen: Rechtsklick und Eigenschaften unter Windows beziehungsweise Informationen am Mac zeigen die entscheidenden Felder nicht. Dort erscheint nur die feste Standardauswahl wie Titel oder Interpret.
Ohne Zusatzprogramm sichtbar ist immerhin das Kommentarfeld – dort steht der Hinweis im Klartext. Für die vollständigen Angaben brauchen Sie MP3tag oder ExifTool, beides kostenlos. Sie finden dort AIGenerated mit dem Wert true und DigitalSourceType mit trainedAlgorithmicMedia. Das C2PA-Manifest lesen Sie mit einem Content-Credentials-Werkzeug aus, etwa dem frei verfügbaren c2patool. Alternativ fordern Sie den Nachweis bei uns an, dann übernehmen wir das.
Sie brauchen den Nachweis schriftlich? Sagen Sie uns kurz Bescheid – wir stellen Ihnen die Angaben zu Ihrer Ansage zusammen.
Vier Fragen an jeden Anbieter
Eine Markierung sieht man der fertigen Ansage nicht an. Sie ist unhörbar, im Dateimanager unsichtbar und kostet Aufwand – Weglassen dagegen kostet keinen. Auffallen würde es frühestens, wenn die Ansage längst im Betrieb ist.
Bevor Sie woanders bestellen, klären Sie das in wenigen Minuten:
- Werden die gelieferten Dateien markiert – oder ist nur allgemein von Transparenz die Rede?
- Nach welchem Schema? Wer keine Feldbezeichnungen nennen kann, setzt vermutlich keine ein.
- Bei jeder Bestellung oder nur, wenn man danach fragt?
- Wie lässt es sich überprüfen? Eine belastbare Antwort nennt ein Programm und die zu erwartenden Werte.
Fangen Sie ruhig bei uns an. Danach wissen Sie, worauf es bei der Antwort ankommt.
Ab wann das gilt
2. August 2026: Ab hier greifen die Transparenzvorgaben – die maschinenlesbare Markierung inbegriffen (Artikel 50, dort Absatz 2).
2. Dezember 2026: Dieses Datum betrifft ausschließlich Altsysteme, die schon vorher im Markt waren; für sie lief bis dahin eine Übergangsregelung (Artikel 50 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 111 Absatz 4). Wer daraus schließt, die Vorschrift insgesamt gelte erst ab Dezember, liegt falsch.
Auf uns wirkt sich die Unterscheidung nicht aus – markiert wird längst.
Häufige Fragen
Hören meine Anrufer, dass die Stimme eine KI ist?
Die Kennzeichnung hören sie nicht – sie liegt in den Metadaten. Dass wir mit KI-Stimmen arbeiten, sagen wir auf unserer Seite offen; in der Ansage selbst steht dazu nichts.
Muss ich etwas einstellen oder dazubezahlen?
Nein. Jede MP3 und jede WAV bekommt die Markierung automatisch. Kein Schalter, kein Aufpreis.
Wie kann ich die Kennzeichnung überprüfen?
Mit MP3tag oder ExifTool. Im Kommentarfeld steht ein Klartexthinweis, in den erweiterten Feldern AIGenerated und DigitalSourceType. Über Rechtsklick und Eigenschaften sehen Sie das nicht, das ist normal. Auf Wunsch stellen wir Ihnen einen Nachweis aus.
Und wenn ich die Ansage als G.711 brauche?
Die liefern wir Ihnen, nur trägt dieses Format keine Metadaten. Bewahren Sie die MP3 oder WAV auf, dann bleibt die Herkunft belegbar.
Was ist mit Ansagen aus früheren Aufträgen?
Der automatische Ablauf betrifft alles, was neu produziert wird. Liegt bei Ihnen eine ältere Ansage, für die Sie den Vermerk benötigen, genügt eine kurze Nachricht – wir erzeugen die Fassung dann für Sie.
Hinweis
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Sparen Sie Zeit – wir erledigen das für Sie. 99 € netto pro Ansage, meist fertig in 48 Stunden. Jede weitere Ansage im selben Auftrag kostet 79 € netto.
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